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Ratgeber & FAQ

Balkonkraftwerk.
Erst abstimmen, dann montieren.

So melden Mieter und Wohnungseigentümer ein geplantes Steckersolargerät richtig bei der Hausverwaltung.

Sonnenstrom mit sicherem Plan.Ihre Hausverwaltung Fieweger

Das Wichtigste zuerst

Nicht einfach montieren.

Steckersolargeräte sind gesetzlich begünstigt. Trotzdem müssen Eingriffe in Balkon, Fassade oder Gemeinschaftseigentum vorher abgestimmt werden. Mieter benötigen die Erlaubnis des Vermieters; bei Wohnungseigentum wird über die Durchführung im Rahmen der Gemeinschaft entschieden.

Balkonkraftwerk melden

In vier Schritten

So gehen Sie richtig vor

01

Unterlagen sammeln

Produktdatenblatt, Abmessungen, Leistung, Wechselrichter, Befestigungsart und ein Foto oder eine Skizze des geplanten Montageorts bereithalten.

02

Hausverwaltung informieren

Die vollständigen Angaben über den E‑Service einreichen. Bitte noch nichts bohren, verschrauben oder dauerhaft befestigen.

03

Abstimmung abwarten

Die konkrete Ausführung, Sicherheit, Optik und mögliche Vorgaben der Gemeinschaft beziehungsweise des Vermieters werden geprüft.

04

Sicher in Betrieb nehmen

Erst nach der erforderlichen Zustimmung fachgerecht montieren und das Gerät im Marktstammdatenregister registrieren.

Häufige Fragen

Regeln zum Balkonkraftwerk

Muss ich das Balkonkraftwerk der Hausverwaltung melden?

Ja, bitte vor der Montage – am besten schon vor dem Kauf – melden. Bei Mietwohnungen ist die Erlaubnis des Vermieters erforderlich. Bei einer Eigentumswohnung kann die Montage Gemeinschaftseigentum betreffen; über die Durchführung ist dann im Rahmen der Wohnungseigentümergemeinschaft zu beschließen.

Darf die Anlage grundsätzlich verboten werden?

Steckersolargeräte gehören inzwischen zu den gesetzlich privilegierten baulichen Veränderungen. Das bedeutet jedoch keine freie Montage ohne Abstimmung: Die angemessene Ausführung darf geregelt werden, beispielsweise Befestigung, Sicherheit, Leitungsführung und ein einheitliches Erscheinungsbild.

Welche technischen Grenzen gelten für die vereinfachten Regeln?

Nach den Informationen der Bundesnetzagentur gelten die vereinfachten EEG-Regeln für Steckersolargeräte bis insgesamt 2.000 Watt Modulleistung und höchstens 800 Voltampere Wechselrichterleistung hinter derselben Entnahmestelle. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen gesetzlichen und technischen Vorgaben.

Wo muss die Anlage registriert werden?

Das Steckersolargerät muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Innerhalb der gesetzlichen Sonderregelungen entfällt die frühere zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber. Die Zustimmung zu einer baulichen Veränderung wird dadurch nicht ersetzt.

Welche Angaben soll ich der Hausverwaltung schicken?

Bitte nennen Sie Objekt, Wohnung, Montageort, Maße, Modul- und Wechselrichterleistung, Befestigungsart und geplante Kabelführung. Fügen Sie Produktdatenblatt sowie ein Foto oder eine Skizze bei. Bohren in Fassade, Balkonplatte oder Geländer bitte ausdrücklich kennzeichnen.

Wer haftet für Schäden und die sichere Befestigung?

Die Anlage muss dauerhaft wind- und absturzsicher befestigt sein und darf Fluchtwege oder andere Bewohner nicht gefährden. Zuständigkeit, Haftung, Rückbau und Versicherung sollten vor der Montage geklärt und dokumentiert werden.

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