Unterlagen sammeln
Produktdatenblatt, Abmessungen, Leistung, Wechselrichter, Befestigungsart und ein Foto oder eine Skizze des geplanten Montageorts bereithalten.
Ratgeber & FAQ
So melden Mieter und Wohnungseigentümer ein geplantes Steckersolargerät richtig bei der Hausverwaltung.
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Das Wichtigste zuerst
Steckersolargeräte sind gesetzlich begünstigt. Trotzdem müssen Eingriffe in Balkon, Fassade oder Gemeinschaftseigentum vorher abgestimmt werden. Mieter benötigen die Erlaubnis des Vermieters; bei Wohnungseigentum wird über die Durchführung im Rahmen der Gemeinschaft entschieden.
In vier Schritten
Produktdatenblatt, Abmessungen, Leistung, Wechselrichter, Befestigungsart und ein Foto oder eine Skizze des geplanten Montageorts bereithalten.
Die vollständigen Angaben über den E‑Service einreichen. Bitte noch nichts bohren, verschrauben oder dauerhaft befestigen.
Die konkrete Ausführung, Sicherheit, Optik und mögliche Vorgaben der Gemeinschaft beziehungsweise des Vermieters werden geprüft.
Erst nach der erforderlichen Zustimmung fachgerecht montieren und das Gerät im Marktstammdatenregister registrieren.
Häufige Fragen
Ja, bitte vor der Montage – am besten schon vor dem Kauf – melden. Bei Mietwohnungen ist die Erlaubnis des Vermieters erforderlich. Bei einer Eigentumswohnung kann die Montage Gemeinschaftseigentum betreffen; über die Durchführung ist dann im Rahmen der Wohnungseigentümergemeinschaft zu beschließen.
Steckersolargeräte gehören inzwischen zu den gesetzlich privilegierten baulichen Veränderungen. Das bedeutet jedoch keine freie Montage ohne Abstimmung: Die angemessene Ausführung darf geregelt werden, beispielsweise Befestigung, Sicherheit, Leitungsführung und ein einheitliches Erscheinungsbild.
Nach den Informationen der Bundesnetzagentur gelten die vereinfachten EEG-Regeln für Steckersolargeräte bis insgesamt 2.000 Watt Modulleistung und höchstens 800 Voltampere Wechselrichterleistung hinter derselben Entnahmestelle. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen gesetzlichen und technischen Vorgaben.
Das Steckersolargerät muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Innerhalb der gesetzlichen Sonderregelungen entfällt die frühere zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber. Die Zustimmung zu einer baulichen Veränderung wird dadurch nicht ersetzt.
Bitte nennen Sie Objekt, Wohnung, Montageort, Maße, Modul- und Wechselrichterleistung, Befestigungsart und geplante Kabelführung. Fügen Sie Produktdatenblatt sowie ein Foto oder eine Skizze bei. Bohren in Fassade, Balkonplatte oder Geländer bitte ausdrücklich kennzeichnen.
Die Anlage muss dauerhaft wind- und absturzsicher befestigt sein und darf Fluchtwege oder andere Bewohner nicht gefährden. Zuständigkeit, Haftung, Rückbau und Versicherung sollten vor der Montage geklärt und dokumentiert werden.
Die Hinweise sind eine Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls.